H.A.S.I.G. m.b.H.: Die Profis in der ISO 20022 Beratung


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Der neue SEPA Rechtsrahmen: EU-Richtlinie, ZaDiG
und die neuen, angepassten Banken-AGB's



Mit 01.11.2009 wurde rechtlich die SEPA - "single euro payment area" in Österreich eingeführt.

Was ist SEPA ?

SEPA ist im wesentlichen nichts anderes als die Umsetzung der Binnenmarktregelung im Zahlungsverkehr
und dem damit verbundenen Bankwesen (Kontoverwaltung), also eine Marktöffnung für diese Dienstleistungen
von Banken und Zahlungsdienste-Anbietern, wie z.B. Kartenanbieter, für den gesamteuropäischen Markt.

Oder anders ausgedrückt: jede in einem EU-Land zugelassene Bank darf nun innerhalb der EU an jedermann
ihre Zahlungsdienste zu den gleichen einheitlich geregelten rechtlichen Rahmenbedingungen anbieten.

War eine Binnenmarktöffnung im Zahlungsverkehr nicht schon länger vorhanden ?

Leider nein, gerade der Zahlungsverkehr war die letzte "Bastion" nationaler Marktzugangsbeschränkungen,
die nun mit dem dem Zahlungsdienstegesetz ZaDiG ab 01.11.2009 zum Vorteil der Bankkunden beseitigt wurde.

Die rechtlichen Vorteile von SEPA treffen dabei allerdings vor allem für Privatkunden zu, da deren Rechte und
Pflichten ohne Ausnahmemöglichkeit im neuen Zahlungsdienstegesetz ZaDiG gemäß der EU-Richtlinie
2007/64/EG gesetzlich festgelegt wurden.

Für ihre kommerziellen Kunden konnten die österreichischen Banken jedoch viele Ausnahmen vom ZaDiG
mit neuen AGB's (Beispiel) gesetzlich zulässig bestimmen und haben dies natürlich auch getan.


Mit 01.11.2009 trat das ZaDiG, das Zahlungsdienstegesetz, in Kraft, mit dem die
EU-Richtlinie 2007/64/EG zur Einführung von SEPA in Österreich umgesetzt wurde.

Mit diesem Gesetz werden nun erstmals die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen dem Auftraggeber eines
Zahlungsauftrages, also einer Überweisung oder eines Einzugauftrages, und dem Zahlungsdienstleister, also einem
Bankinstitut, gesetzlich geregelt, bisher war dieses Rechtsverhältnis hauptsächlich in den AGB's zwischen dem
Bankkunden und dem Bankinstitut geregelt.

Doch um Zahlungsdienstleistungen europaweit einheitlich zum Wohle der Anbieter und Nutzer solcher Dienste
zu ermöglichen, musste sowohl der Rechtsrahmen innerhalb Europas für Zahlungsdienstleistungen vereinheitlicht
werden, als auch mussten einheitliche technische Grundlagen, die ISO20022-Normen geschaffen und für den
praktischen Einsatz im Zwischenbankenzahlungsverkehr verpflichtend vorgeschrieben werden.

Und während viele Banken in Europa diese Entwicklung mit positiver Einstellung und konstruktiv förderten und
ihre kommerziellen Kunden auf die Umstellungen auf die neuen XML-Datenformate (ISO20022-Normen) vorbereitet
haben, haben die österreichischen Banken mit wenigen Ausnahmen bisher eher einen Kurs des Widerstandes und der
Verheimlichung der erforderlichen technischen Umstellungen (ISO20022-Normen) gegenüber ihren Kunden beschritten.

Dazu hatten die österreichischen Banken allerdings auch eine guten Grund, denn sie hatten vor erst 8 Jahren
alle gewerblichen Kunden mit Datenträgeraustausch zur Umstellung auf das Edifact Format vom bis dahin üblichen
V2 "Flat-File" Format "überredet" und konnten daher nach relativ kurzer Zeit wohl schwer argumentieren, wieder
eine kostenintensive Umstellung auf ein XML Format ISO20022-Norm zu verlangen.

Außerdem ist den österreichischen Banken durch Beibehaltung des Edifact Formates bei der Kunden- Eingangs-
schnittstelle bzw. Ausgangsschnittstelle eine "Abschottung" des österreichischen Marktes weiterhin möglich,
weil andere europäische und zum Zahlungsverkehr zugelassene Banken mit Stammsitz außerhalb Österreichs, wegen
ihrer Verwendung der ISO20022-Normen für die Kundenschnittstelle anstatt der in Österreich noch verwendeten
Edifact-PAYMUL bzw. Edifact-DIRDEB Schnittstellenformate aus technischen Gründen von ihren Bestrebungen
zur Markterschließung des österreichischen Zahlungsdienste - Marktes ausgeschlossen werden.

Und dabei könnten die eigentlichen Vorteile von SEPA für kommerzielle Kunden, - wie eine wirkliche Multibanken-
fähigkeit, einer Liquiditätssteurung in und durch den Zahlungsverkehr, Konditionenvorteile durch Nutzung von,
an den Badarf je Transaktion (Zahlungsauftrag) angepassten Leistungsmerkmalen, europaweiter Bankeinzug und dadurch
kostengünstigste Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs von EINER Europazentrale, Möglichkeit der Finanzierung
durch Verkauf von Bankeinzugs-Mandaten der Endverbraucher, - erst mit der Verwendung der ISO20022-Schnittstelle
genutzt werden, was allerdings die östereichischen Banken auch zu einem verstärkten Wettbewerb zwingen würde und
daher die Kenntnis darüber bei den Bankkunden verständlicherweise von den Banken "unterdrückt" wird.

Und aufgrund der bestehenden technischen "Barrierre" für östereichische, kommerzielle Bankkunden, zur Nutzung
des neuen SEPA-Wettbewerbs unter Banken durch eine langfristige Beibehaltung der Edifact-Schnittstellen
anstatt der ISO20022-Schnittstellen ist es auch nicht weiters verwunderlich, dass die neuen AGB's (Beispiel)
für kommerzielle Kunden durch die vielen Ausnahmen zum ZaDiG nicht wirklich europaweit "wettbewerbsfähig" sind.

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